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Einfuhrgrenzen bei der Rückreise nach Deutschland

14. Februar 2019 by SunshineState Network

Florida ist ein wahres Einkaufsparadies, unzählige Einkaufszentren (Malls) und Outlets laden zum ausgiebigen Shopping ein. Damit Sie bei der Rückkehr nach Deutschland keine böse Überraschung erwartet, sollten Sie darauf achten, dass die von Ihnen gekaufen waren die Freigrenzen für eine zollfreie Einfuhr nicht überschreiten. Andernfalls sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Einfuhrgrenzenbeim Zoll in Deutschland

Die gute Nachricht vorab: Zum 1. Dezember 2008 wurde die vom deutschen Zoll festgelegte Freigrenze für „sonstige“ Waren von 175 EUR auf 430 EUR erhöht. In Kombination mit dem für Europäer attraktiven Dollarkurs bieten sich Ihnen daher nun deutlich günstigere Voraussetzungen als bisher.

Nachfolgend die grundsätzlichen Voraussetzungen, unten denen Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen können.

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.

Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.

Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

Tabakwaren
wenn der Einführende mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke
wenn der Einführende mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 16 Liter Bier

Arzneimittel

  • die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

andere Waren

  • Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 EUR
  • Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR

Bitte beachten Sie, dass die Wertgrenzen mehrerer Personen nicht addiert werden können. So kann z.B. ein Ehepaar nicht die Freibeträge von jeweils 430 EUR zusammenzählen, um dann einen Gegenstand im Wert von 600 EUR Einzuführen.

Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.

Falls die von Ihnen eingeführten Waren die oben angebenen Grenzen überschreiten, sind Einfuhrangaben zu entrichten.

 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des deutschen Zoll: