Willkommen bei SSI Accounting and Tax Service Inc. !
Wir haben uns auf das Doppelbesteuerrungsabkommen zwischen deutschsprachigen Ländern und den USA spezialisiert.
Einkommensteuer - Income Tax
Wir erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen für Bund (Federal) und sofern erforderlich für den Staat (Florida),ob für ihre Firma oder für Sie persönlich. Egal ob Sie einen Wohnsitz in den USA haben (resident) oder nicht (non-resident).
Umsatzsteuer - Sales Tax
Ob für Ihre Firma oder für Ihr Vermietungsobjekt, wir fertigen alle für Sie notwendigen Umsatzsteuererklärungen an.
Touristensteuer - Tourist Tax
Wenn Sie Ihr Haus oder Ferienobjekt kurzfristig vermieten müssen Sie unter Umständen Touristen Steuer an das County bezahlen.
Falls Sie unter diesen Personenkreis fallen, sind wir Ihnen bei der Erstellung der entsprechenden Erklärung behilflich.
Tangible Tax - "Vermögensteuer" (County)
Wenn Sie ein Vermietungsobjekt oder eine Firma haben müssen Sie für gewisse Gegenstände eine "Vermögensteuer" an das County bezahlen. Bei der Anfertigung der notwendigen Steuererklärungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Intangible Personal Property Tax - "Vermögensteuer" (Staat Florida)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder ein Firma in Florida haben unterliegen gewisse Vermögensteile wie z.B. Forderungen, Beteiligunge, Wertpapiere, usw. der sog. Intangible Personal Property Tax. Bei der Anfertigung der notwendigen Steuererklärungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Sonstiges
Falls Sie oder Ihre Firma Dividenden oder andere Zuwendungen ins Ausland bezahlen, ist unter Umständen Quellensteuer zu entrichten. Bei der Erstellung der entsprechenden Quellensteuererklärung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Verkaufen Sie z.B. Ihr Vermietungsobjekt wird in der Regel 10% des Verkaufspreises als Quellensteuer (FIRPTA Tax) einbehalten.
Diese kann unter Umständen mit der rechtzeitigen Abgabe (vor dem Closing) einer entsprechenden Erklärung ganz oder teilweise verhindert werden. Bei der Erledigung der Formalitäten helfen wir gerne.
Falls eine entsprechende Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben wurde kann man, wenn es sinnvoll ist, einen vorzeitigen Erstattungsantrag stellen.
Auf alle Fälle muss für das entsprechende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Beim Verkauf von Anlagegütern (Immobilien oder andere Gegenstände) die als eine Investition gehalten wurde kann unter Umständen der normalerweise entstandene Veräusserungsgewinn steuerfrei auf ein neu zu erwerbendes Anlagegut übertragen werden. Hierzu sind gewisse steuerliche Vorschriften und Regelungen zu beachten. Es handelt sich hierbei um einen so genannten "1031 Exchange". Bei der Handhabung des ganzen Vorganges sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt wird von unserem Büro ebenfalls bearbeitet. Da dies in der Regel ein langwieriger Vorgang ist sollten Sie immer frühzeitig an die Beantragung der Steuernummer denken.
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