Willkommen! Als Gründungspartner der Kanzlei Becker & Poliakoff, P. A. freuen wir uns, daß Sie sich die Zeit genommen haben, mehr über unsere Kanzlei und unsere rechtliche Kompetenz bei der Betreuung Ihrer Geschäfte und rechtlichen Bedürfnisse in Florida und der gesamten Welt zu erfahren.
Seit fast drei Jahrzehnten helfen die Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Becker & Poliakoff, P. A. unseren Mandanten ihre Ziele zu erreichen.
Unsere Verpflichtung geht weiter… dahin
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Mit anderen Worten: Wir erledigen die Arbeit!
Für spezifische Fragen zu unserer Kanzlei oder eine erste kostenfreie Konsultation, wenden Sie sich bitte an unseren Partner Mark S. Scott, der die Europäische Abteilung unserer Kanzlei leitet. Sie erreichen Ihn unter (+1)(305) 260-1010 oder mscott@becker-poliakoff.com.
Wir legen Ihnen nahe, mehr über unsere Kanzlei und deren Hintergrund, sowie die Referenzen und Erfahrungen unserer Rechtsanwälte, durch das Anklicken des auf unserer Homepage in deutsch vorbereiteten Materials zu erfahren. Wir sind sicher, daß Sie sehr beeindruckt sein werden.
Um unseren deutsch sprechenden Mandanten spezifischer und effizienter dienen zu können, haben wir eine deutsche Abteilung gegründet, die sich auschließlich darauf konzentriert, sich mit typischen Problematiken deutscher Firmen und Individuen auseinanderzusetzen, die in den Vereingten Staaten oder Deutschland Geschäfte machen oder einwandern wollen. Einige der Rechtsanwälte, die der deutschen Abteilung angehören, sind in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen, bzw. dort ausgebildet worden.
Unsere Rechtsanwälte beraten ausländische Gesellschaften und Kapitalanleger in internationalen Fragen betreffs Unternehmungsgründung, Sach - und Immobilieneigentum in den Vereingten Staaten, Unternehmensfusionen, Zoll - und Handels Gesetz, Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht, der Vollstreckung ausländischer Urteile, Patente & Warenzeichens Anwendung und Registrierungen, Einwanderungsfragen betreffs ausländischer Arbeitnehmer. Wir beraten auch Individuen bezüglich Einwanderung, Steuerstrukturen, Arbeitsgesetz, Familienrecht (Scheidungen und Erbschaften) und allen anderen Rechtsfragen, die oben aufgeführt sind. Desweiteren bieten wir US Firmen und Individuen, die daran interessiert sind, sich in Deutschland zu etablieren oder geschäftliche Tätigkeiten aufzunehmen, rechtlichen Beirat an.
Die deutsche Abteilung besteht aus vier erfahrenen Rechtsanwälten, die fließend deutsch sprechen und langjährige Erfahrung im internationalen Bereich haben. Dies macht die deutsche Abteilung von Becker & Poliakoff eine der größten Rechtsabteilungen in Florida, die hauptsächlich deutsche Interessen vertritt. Mark S. Scott sitzt dieser Abteilung vor. Er ist in Deutschland geboren und hat vor seinem Rechtsstudium in Boston in Deutschland die Schule besucht. Mr. Scott hat sich vor seiner Beschäftiging bei Becker & Poliakoff, P.A. seit 1995 mit internationalen Rechtsfällen auseinandergesetzt und in den Frankfurter Büros der renomierten Anwaltskanzlein von White & Case und Baker & McKenzie gearbeitet, wo er sich auf Transaktionen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten konzentriert hat.
Die deutsche Abteilung verfügt natürlich auf Zugriff zu den Resourcen der Internationalen Abteilung von Becker & Poliakoff, P.A., die mit über 20 Rechtsanwälten eine der größten Floridas ist.
Die Deutsche Abteilung betreut ausländische Unternehmen in rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten in den USA, Europa und Asien.
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Becker & Poliakoff, berät in den Bereichen: Geschäftsgründungs-und Gesellschaftsrecht, Einwanderungsrecht, Marken- und Patentrecht, Immobilienrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht, Prozess- und Verfahrensrecht, und behördliches Recht und Beziehungen.
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